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ABLAUF

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​ÄRZTLICHE VERORDNUNG

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  • Ein*e Allgemeinmediziner*in oder ein*e Facharzt*Fachärztin stellt Ihnen eine Verordnung aus.​

  • Auf der Verordnung muss die Anzahl der Therapien und die Dauer pro Einheit angegeben (z.B. 10 Einheiten à 60 Minuten) sein.

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ERGOTHERAPIE

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  • Die ergotherapeutischen Behandlungen werden terminisiert und durchgeführt.​

  • Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Bankomat nach jeder Therapieeinheit.

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HONORARNOTE EINREICHEN

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  • Nach der letzten Therapieeinheit erhalten Sie eine Honorarnote und den Verordnungsschein und reichen dies zusammen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein.

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KOSTENRÜCKERSTATTUNG

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  • Die Teil- oder Rückerstattung der Therapiekosten variiert je nach Krankenkasse.

  • Einige Zusatzversicherungen übernehmen den verbleibenden Kostenanteil.

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