ABLAUF

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​ÄRZTLICHE VERORDNUNG
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Ein*e Allgemeinmediziner*in oder ein*e Facharzt*Fachärztin stellt Ihnen eine Verordnung aus.​
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Auf der Verordnung muss die Anzahl der Therapien und die Dauer pro Einheit angegeben (z.B. 10 Einheiten à 60 Minuten) sein.
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ERGOTHERAPIE
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Die ergotherapeutischen Behandlungen werden terminisiert und durchgeführt.​
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Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Bankomat nach jeder Therapieeinheit.
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HONORARNOTE EINREICHEN
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Nach der letzten Therapieeinheit erhalten Sie eine Honorarnote und den Verordnungsschein und reichen dies zusammen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein.
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KOSTENRÜCKERSTATTUNG
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Die Teil- oder Rückerstattung der Therapiekosten variiert je nach Krankenkasse.
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Einige Zusatzversicherungen übernehmen den verbleibenden Kostenanteil.
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